Städtebau
Die städtebauliche Anordnung der Baukörper folgt den durch die Baulinien und –grenzen festgelegten Baufeldern. Lediglich die Innenseite des südöstlichen Eckgebäudes wurde rechtwinklig ausgebildet. Die durch B-Plan und die „Gebrauchsanweisung“ definierten Festlegungen werden vollumfänglich eingehalten. Die Gebäude entlang der West- und Südseite dienen als Lärmschutzwände und erhalten Dachaufbauten, die als viertes Obergeschoss an den Enden der Lärmschutzmaßnahme um die Ecken geführt werden. So erfolgt insbesondere im Südosten an der Kreuzung Kattenbrooksdrift/Stockholmer Allee eine Akzentuierung des Ensembles. Die Einzelhäuser staffeln sich entsprechend der Topographie und bilden somit klar ablesbare, die Gesamtkubaturen gliedernde Einheiten. Die Feuerwehrzufahrt im Norden und zwei großzügige, erdgeschossige Durchgänge an den Enden der östlichen Blockkante perforieren die Bebauung, vernetzen den öffentlichen und halböffentlichen Raum und machen die Einzelhausadressen deutlich ablesbar.
Architektur
Die drei zusammenhängenden Baukörper werden in acht Einzelhäuser – jedes mit eigener, barrierefreier Erschließung – untergliedert. Sechs Häuser werden als 4-Spänner, die Eckhäuser als 3-Spänner ausgebildet. In den Erdgeschossen der östlichen Blockecken werden attraktive Gewerbeflächen angeboten. Im Südosten eine den gut frequentierten Platz belebende Bäckerei sowie Räumlichkeiten für einen Betreuungsservice. Im Nordosten ist die Unterbringung eines Kiosks zur Vitalisierung der Blockecke vorgesehen. Insgesamt werden 108 barrierefreie Wohnungen erstellt, von denen der vorgegebene Anteil geförderter Wohnungen von 25% (=27 Wohnungen) genau erfüllt wird. Diese Wohnungen werden im geforderten Mix und unter Beachtung der entsprechenden Größenvorgaben im Süden in den Häusern 1 und 8 untergebracht. Gleiches gilt für die 81 freifinanzierten Mietwohnungen, wobei gemäß der zu erwartenden Nutzerstruktur ein Schwerpunkt auf kleinere, kompakte und somit günstig vermietbare Wohnungen gelegt wurde.